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Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille rechtssicher und entsprechend Ihrer Verfügung umgesetzt wird. Besonders in komplexen Erbfällen – etwa bei umfangreichem Vermögen, minderjährigen Erben oder einer streitgefährdeten Erbengemeinschaft – empfiehlt sich die Einsetzung eines erfahrenen Juristen.
Juristische Fachkenntnisse sind deshalb notwendig, weil der Testamentsvollstrecker rechtliche Handlungen vorausschauend bewerten und durchführen muss. So wird gewährleistet, dass Ihre testamentarischen Anordnungen nach dem Willen des Erblassers mit entsprechender Fachkenntnis umgesetzt werden.
In vielen Nachlassfällen ist es nicht ratsam, das Erbe sofort und vollständig auszuzahlen. Ein Testamentsvollstrecker übernimmt in solchen Situationen eine zentrale Rolle – insbesondere wenn es darum geht, den letzten Willen konsequent, rechtssicher und konfliktfrei umzusetzen.
Ein Testamentsvollstrecker ist besonders empfehlenswert:
In unserer Kanzlei stehen Ihnen mehrere erfahrene Juristen zur Verfügung, die ausgebildete Testamentsvollstrecker sind. Wir übernehmen diese verantwortungsvolle Aufgabe mit Diskretion, fachlicher Tiefe und absoluter Unparteilichkeit.
Unser Team vereint hohe fachliche Kompetenz mit einem idealen Altersprofil – nicht zu jung, um unerfahren zu sein, und nicht zu alt, um das Amt im Erbfall nicht mehr ausüben zu können.
Da das Amt des Testamentsvollstreckers ausdrücklich angenommen werden muss, besteht immer das Risiko, dass die benannte Person im Ernstfall verhindert ist oder ablehnt.
Daher empfehlen wir, nicht nur einen Testamentsvollstrecker, sondern zusätzlich eine oder mehrere qualifizierte Ersatzpersonen zu benennen – idealerweise aus einer professionellen Kanzlei mit langfristigem Bestand.
Unsere Kanzlei ist in der Lage mehrere geeignete Personen im Testament zu benennen, damit der Nachlass nicht an Personen übergeben werden muss, die mit der Sache weder vertraut sind noch mit dem Erblasser im persönlichen Kontakt standen.
Sie möchten Ihr Testament professionell aufsetzen und die Testamentsvollstreckung regeln? Wir beraten Sie gerne – in einem persönlichen, Gespräch.
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