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Erbauseinandersetzung – Klärung von Nachlass und Erbengemeinschaft in Augsburg

Einleitung

Eine Erbauseinandersetzung ist häufig geprägt von Unsicherheit, Konflikten und offenen Fragen – besonders ohne klare Regelung. Viele Menschen schieben die Testamentserstellung jedoch hinaus, obwohl sie damit große Unsicherheiten und spätere Streitigkeiten unter Erben vermeiden könnten.

Unsere Kanzlei für Erbrecht in Augsburg begleitet Sie bei der gerechten und rechtssicheren Auflösung von Erbengemeinschaften – lösungsorientiert und zielführend.

Warum eine rechtliche Begleitung bei der Erbauseinandersetzung sinnvoll ist

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft ist auf eine Auflösung durch sogenannte Erbauseinandersetzung angelegt – ein Prozess, der oft komplex, emotional belastend und rechtlich herausfordernd ist.

Besonders bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder familiären Spannungen kann es schnell zu Streit kommen. Ohne klare Regelung drohen jahrelange Konflikte oder finanzielle Nachteile.

Eine strukturierte Erbauseinandersetzung bietet:

  • Klärung der Eigentumsverhältnisse und Nachlasswerte
  • Vermeidung langwieriger Streitigkeiten unter Miterben
  • juristische Absicherung bei Verkauf, Abschichtung oder Teilungsversteigerung
  • Begleitung bei der Verwertung gemeinschaftlicher Vermögenswerte (z. B. Immobilien)
  • Erstellung einer Erbauseinandersetzungsvereinbarung
  • Entlastung durch anwaltliche Vertretung und Verhandlungsführung
 
 

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, eine sinnvolle und rechtlich durchsetzbare Lösung zu finden – mit dem Ziel, Klarheit zu schaffen und Ihre Rechte als Erbe zu sichern.

Unsere Leistungen bei Erbauseinandersetzungen

Wir begleiten Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften – sei es durch Vereinbarung oder gerichtliche Auseinandersetzung.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Sichtung und Bewertung des Nachlasses
  • Ermittlung der Erbquoten und Ansprüche aller Beteiligten
  • Verhandlung und Ausarbeitung von Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
  • Begleitung bei der Verwertung oder Aufteilung von Immobilien, Bankvermögen, Wertgegenständen
  • Rechtliche Unterstützung bei Abschichtungen, Auszahlungen oder Erbanteilsübertragungen
  • Vertretung in Konflikten, insbesondere bei blockierenden Miterben
  • Einleitung und Begleitung von Teilungsversteigerungen, wenn keine Einigung möglich ist
  • Koordination mit Notaren, Steuerberatern und ggf. Nachlassgerichten


Wir handeln lösungsorientiert, zielführend und besonnen, damit Sie Ihre Ansprüche gesichert durchsetzen können – und die Auseinandersetzung nicht zur dauerhaften Belastung wird.

Häufige Fragen zur Erbauseinandersetzung

Die Erbauseinandersetzung ist der rechtlich geregelte Vorgang, bei dem der Nachlass unter mehreren Erben einer Erbengemeinschaft aufgeteilt wird. Ziel ist es, die Gemeinschaft aufzulösen und jedem Erben seinen Anteil zuzuweisen – sei es durch Auszahlung, Übernahme von Vermögenswerten oder Teilungsversteigerung. Gerade bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder unklaren testamentarischen Verfügungen kommt es dabei häufig zu Konflikten.

Kommt es zu keiner Einigung, kann jeder Miterbe die Auseinandersetzung rechtlich erzwingen – etwa durch Klage, Abschichtungsvereinbarung oder Teilungsversteigerung. Wir unterstützen Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich dabei, Ihre Rechte durchzusetzen oder faire Lösungen zu erzielen.

Das ist abhängig vom Umfang des Nachlasses, der Mitwirkung der Miterben und vom Vorhandensein streitiger Punkte. Einfache Fälle mit klaren Vermögensverhältnissen lassen sich in wenigen Wochen klären. Bei Immobilien oder zerstrittenen Erbengemeinschaften kann sich das Verfahren jedoch über Monate oder Jahre hinziehen.

Ja. Innerhalb einer Erbengemeinschaft sind in der Regel alle Erben gemeinsam verfügungsbefugt. Ein einzelner Erbe kann Verkäufe oder Verteilungen verzögern oder verhindern. In solchen Fällen kann eine anwaltliche Lösung über Abschichtung, Auszahlung oder notfalls Teilungsversteigerung Abhilfe schaffen.

Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und dem Umfang unserer Tätigkeit. Wir informieren Sie im Erstgespräch transparent über alle zu erwartenden Aufwendungen – und prüfen, ob beispielsweise eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung oder gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist.

Was bedeutet Erbauseinandersetzung überhaupt?
Die Erbauseinandersetzung beschreibt die rechtliche und tatsächliche Verteilung des Nachlasses unter mehreren Erben – oft in einer Erbengemeinschaft. Dabei können Konflikte auftreten, insbesondere wenn Immobilien, Unternehmensanteile oder unklare Testamente vorhanden sind.

Was tun, wenn sich die Erben nicht einig sind?
Bei Uneinigkeit ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt oder eine Mediation einzubeziehen. Wir helfen, Streitigkeiten zu vermeiden oder zu lösen – auch mit gerichtlicher Unterstützung, falls nötig.

Wie lange dauert eine Erbauseinandersetzung?
Das hängt vom Umfang des Nachlasses und dem Einvernehmen unter den Erben ab. Einige Fälle lassen sich in wenigen Wochen klären, andere – besonders mit Immobilieneigentum – dauern Monate oder Jahre.

Kann ein Miterbe eine Immobilie blockieren?
Ja. In einer Erbengemeinschaft müssen meist alle Erben zustimmen. Ein einzelner Miterbe kann Entscheidungen verzögern. Wir unterstützen Sie dabei, Blockaden rechtlich sauber aufzulösen – z. B. durch Teilungsversteigerung oder Abschichtung.

Was kostet anwaltliche Begleitung bei der Erbauseinandersetzung?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert oder dem Umfang des Nachlasses. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir transparent, welche Kosten entstehen und ob z. B. eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung sinnvoll ist.

Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei

Erbstreitigkeiten vermeiden – wir helfen bei der gerechten Lösung.

Jetzt Termin für ein vertrauliches Erstgespräch an einem unserer Kanzleistandorte in Augsburg oder gerne auch per Telefon überall in Deutschland vereinbaren.

Standort und Kontakt

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