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Fachanwältin für Erbrecht in Augsburg

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Frau Olga Sommer

Olga Sommer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

 

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Nachlassplanung/Vorweggenommene Erbfolge
  • Beratung bei der Auslegung von Testamenten
  • Nachlassabwicklung
  • Beratung Erbengemeinschaft
  • Errichtung Testament
  • Beratung Pflichtteil
  • Abwehr und Geltendmachung Pflichtteil
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Frau Olga Sommer

Fachanwältin für Erbrecht in Augsburg

Olga Sommer

Rechtsanwältin – Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Nachlassplanung/Vorweggenommene Erbfolge
  • Beratung bei der Auslegung von Testamenten
  • Nachlassabwicklung
  • Beratung Erbengemeinschaft
  • Errichtung Testament
  • Beratung Pflichtteil
  • Abwehr und Geltendmachung Pflichtteil

Spezialisierung und Tätigkeit in der Schörg Anwaltskanzlei

Rechtsanwältin Olga Sommer ist in der Schörg Anwaltskanzlei im Erbrecht tätig. Ein Fachanwalt für Erbrecht berät Mandantinnen und Mandanten in allen Bereichen der erbrechtlichen Gestaltung, Vorsorge und Auseinandersetzung. Ihre Arbeit zeichnet sich durch eine sorgfältige Analyse der individuellen Ausgangssituation, eine klare Strukturierung komplexer Sachverhalte und eine lösungsorientierte juristische Vorgehensweise aus.

Schwerpunkte im Erbrecht

Nachlassplanung und vorweggenommene Erbfolge

Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich der vorausschauenden Nachlassplanung. Frau Sommer unterstützt Mandanten bei der Überlegung, wie Vermögen im Erbfall sinnvoll übergehen soll, und entwickelt gemeinsam mit ihnen rechtlich stimmige Strukturen zur vorweggenommenen Erbfolge. Dabei berücksichtigt sie familiäre Konstellationen, steuerliche Rahmenbedingungen sowie die jeweiligen Vermögensstrukturen. Durch eine klare und verständliche Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten ermöglicht sie es Mandanten, informierte Entscheidungen zu treffen und spätere Konflikte zu vermeiden.

Testamentsgestaltung und Auslegung von Verfügungen

Ein weiterer zentraler Tätigkeitsbereich ist die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Dies umfasst sowohl die vollständige Neuerstellung als auch die Überprüfung und Anpassung bestehender Regelungen. Frau Sommer legt besonderen Wert darauf, testamentarische Verfügungen so zu formulieren, dass sie rechtlich wirksam, eindeutig und langfristig tragfähig sind. Bei Bedarf bezieht sie komplexe Fallkonstellationen ein, etwa Patchwork-Familien, minderjährige Erben, Unternehmensvermögen oder die Gestaltung von Vor- und Nacherbschaften.

Ein häufiger Beratungsschwerpunkt ist auch die Auslegung letztwilliger Verfügungen. Viele Testamente enthalten Formulierungen, die für Angehörige unklar oder widersprüchlich erscheinen. Frau Sommer analysiert diese Inhalte juristisch präzise und erläutert, welche Regelungen tatsächlich gelten, welche Rechte und Pflichten bestehen und wie sich die erbrechtlichen Konsequenzen im konkreten Fall darstellen.

Beratung im Pflichtteilsrecht

Auch im Pflichtteilsrecht verfügt sie über umfangreiche praktische Erfahrung. Sie berät Angehörige in der Durchsetzung ihrer Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche und entwickelt hierfür eine strukturierte Vorgehensweise, angefangen bei der Berechnung der Pflichtteilsquote über die Bewertung einzelner Vermögensbestandteile bis hin zur rechtlichen Durchsetzung. Ebenso begleitet sie Erben und Erblasser in der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Pflichtteilsforderungen.

Nachlassabwicklung und Betreuung von Erbengemeinschaften

Neben der Gestaltung erbrechtlicher Regelungen übernimmt Frau Sommer die umfassende Begleitung bei der Nachlassabwicklung. Dies betrifft sowohl einzelne Erben als auch ganze Erbengemeinschaften. Ihre Tätigkeit reicht von der geordneten Ermittlung des Nachlassvermögens über die Klärung von Erbquoten und Auseinandersetzungsfragen bis hin zur abschließenden Vermögensverteilung. Dabei verfolgt sie das Ziel, komplexe Strukturen zu ordnen und einen transparenten Ablauf zu gewährleisten. In Erbengemeinschaften legt sie besonderen Wert auf eine klare Kommunikation und eine strukturierte Koordination, um unnötige Konflikte zu vermeiden oder bestehende Konflikte rechtlich fundiert aufzulösen.

Arbeitsweise und Mandantenbetreuung

Durch ihre Tätigkeit in einer ausschließlich auf das Erbrecht spezialisierten Kanzlei arbeitet Frau Sommer eng mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen, um komplexe Fragestellungen interdisziplinär und auf hohem fachlichen Niveau zu begleiten. Diese enge Zusammenarbeit innerhalb des Teams gewährleistet, dass Fälle aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet und rechtlich umfassend gelöst werden können.

Mandantinnen und Mandanten schätzen die klare, strukturierte und verlässliche Arbeitsweise von Frau Sommer. Sie legt großen Wert darauf, rechtliche Zusammenhänge sachlich zu erklären und lösungsorientiert zu begleiten. Die besondere Spezialisierung und die tägliche Befassung mit erbrechtlichen Fragestellungen ermöglichen ihr eine präzise Einschätzung der Rechtslage und eine fundierte Gestaltung individueller Lösungen.

Kontakt zur Fachanwältin für Erbrecht in Augsburg

Frau Sommer begleitet Mandanten sowohl vorsorgend – im Rahmen der Nachlassplanung und Testamentsgestaltung – als auch im Erbfall, wenn konkrete Ansprüche zu klären und rechtlich durchzusetzen sind. Durch ihre Spezialisierung stellt sie sicher, dass jede Beratung fachlich auf hohem Niveau, transparent und strukturiert erfolgt.

Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.