Logo mit Schriftzug der Anwaltskanzlei Schörg - Kanzlei für Erbrecht
Fachanwältin für Erbrecht Nathalie Schörg in Augsburg im Gespräch mit Mitarbeiter – individuelle Beratung zur Nachlassregelung und Erbschaftsteueroptimierung

Unsere Kanzlei berät Sie gerne in Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten

Nachlassplanung bei hohem Vermögen – Weitsicht schützt Werte

Wer über ein größeres Vermögen verfügt – etwa in Form umfangreicher Immobilienbestände, Unternehmensbeteiligungen oder Wertpapierdepots – sieht sich im Erbfall mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Eine durchdachte Nachlassplanung ist in solchen Fällen nicht nur ratsam, sondern essenziell. Denn ohne rechtzeitige und strategische Regelungen drohen steuerliche Nachteile, familiäre Konflikte und unerwünschte Pflichtteilsansprüche.

Komplexe Vermögensverhältnisse verlangen klare Strukturen

Je größer und vielfältiger ein Vermögen ist, desto sorgfältiger muss es rechtlich strukturiert werden – vor allem mit Blick auf die Generationenfolge. Immobilienportfolios, Betriebsvermögen oder ertragreiche Kapitalanlagen erfordern individuelle Lösungen, die sowohl zivilrechtliche als auch steuerrechtliche Aspekte berücksichtigen.

Dabei geht es nicht nur darum, den eigenen letzten Willen rechtssicher festzuhalten, sondern auch darum, bestehende Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt zu minimieren. Ohne professionelle Gestaltung kann ein Erbfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen – etwa durch hohe Erbschaftsteuer oder durch Pflichtteilsansprüche von Angehörigen, die man eigentlich nicht bedenken wollte.

Pflichtteilsansprüche vorausschauend gestalten

Gerade bei großen Nachlässen stellt der gesetzliche Pflichtteilsanspruch eine zentrale Herausforderung dar. Auch dann, wenn bestimmte Personen im Testament bewusst nicht bedacht werden sollen, bleibt ihr Anspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils bestehen – sofort fällig in Geld. Das kann zu Liquiditätsproblemen führen, insbesondere wenn der Nachlass überwiegend aus nicht teilbaren Vermögenswerten wie Immobilien besteht.

Eine vorausschauende Nachlassplanung eröffnet hier Gestaltungsspielräume: etwa durch gezielte Voraberbfolge, lebzeitige Schenkungen, die Gründung von Familiengesellschaften oder den Einsatz von Testamentsvollstreckung und Nießbrauchsregelungen.

Strategische Nachlassplanung beginnt im Leben – nicht im Erbfall

Unsere Kanzlei berät vermögende Privatpersonen und Familien bei der individuellen Strukturierung ihres Nachlasses. Im Zentrum steht dabei nicht nur die rechtliche Sicherheit, sondern vor allem auch der Erhalt und die nachhaltige Weitergabe Ihres Vermögens im Sinne Ihrer persönlichen Werte und Vorstellungen.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Nachlassstruktur, die familiäre Interessen schützt, steuerliche Belastungen reduziert und dafür sorgt, dass Ihr Lebenswerk auch über Generationen hinweg bestehen bleibt.