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Pflichtteil im Erbrecht – Ihr Anspruch, juristisch durchgesetzt in Augsburg

Einleitung

Ein Pflichtteil kann emotional und rechtlich herausfordernd sein: Er steht nahen Angehörigen zu – selbst dann, wenn sie im Testament nicht bedacht oder ausdrücklich enterbt wurden. Doch häufig ist unklar, ob überhaupt ein Pflichtteilsanspruch besteht, wie hoch er ausfällt und wie er durchgesetzt werden kann.

Unsere Kanzlei mit Standorten in Augsburg berät Sie zu allen Fragen rund um den Pflichtteil – ob als Berechtigter, Erbe oder alsjeniger, der sich mit einem Anspruch konfrontiert sieht.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, der bestimmten Angehörigen zusteht – unabhängig davon, was im Testament steht.

Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel:

  • Kinder (auch uneheliche und adoptierte)
  • Ehegattinnen oder eingetragene Lebenspartnerinnen
  • Eltern (wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind)

 

Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben – kein Anspruch auf Gegenstände oder Beteiligungen aus dem Nachlass.

Häufige Fragestellungen zum Pflichtteil

  • Wie hoch ist mein Pflichtteil

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – die genaue Höhe hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Nachlasswert ab.

  • Wie kann ich meinen Pflichtteil geltend machen?

Pflichtteilsberechtigte müssen aktiv werden und ihren Anspruch gegenüber den Erben einfordern – ggf. auch gerichtlich.

  • Welche Frist gilt für Pflichtteilsansprüche?

In der Regel verjähren Pflichtteilsansprüche drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung.

  • Was passiert bei Schenkungen zu Lebzeiten?

Unter bestimmten Umständen können sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen – z. B. bei Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall.

Unsere Leistungen im Bereich Pflichtteil

Als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht in Augsburg unterstützen wir Sie bei:

  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Berechnung der Pflichtteilsquote auf Basis des Nachlasswerts
  • Anforderung & rechtliche Prüfung des Nachlassverzeichnisses
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen
  • Pflichtteilsergänzungsansprüchen wegen Schenkungen
  • Ermittlung & Bewertung von Immobilien, Firmenanteilen, Schenkungen
  • gerichtlicher Vertretung bei Pflichtteilsstreitigkeiten

Pflichtteil & Familienkonflikt – rechtlich und menschlich begleiten

Die Geltendmachung oder Abwehr eines Pflichtteilsanspruchs ist oft mit familiären Spannungen verbunden. Als erfahrene Anwältinnen und Anwälte vertreten wir Ihre Interessen klar, strukturiert und mit dem nötigen Feingefühl – außergerichtlich und vor Gericht.

Gerade bei größeren Nachlässen, Immobilien, Unternehmen oder uneinheitlicher Kommunikation innerhalb der Erbengemeinschaft ist frühe anwaltliche Unterstützung entscheidend.

Lokaler Bezug: Pflichtteilsberatung in Augsburg

Mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht beraten wir Mandantinnen und Mandanten in Augsburg und Umgebung umfassend zum Pflichtteil – auch bei komplexen Fällen mit internationalen Bezügen, Steuerfragen oder Erbengemeinschaften.

Unsere Kanzlei ist an zwei Standorten in Augsburg für Sie erreichbar – persönlich, kompetent und diskret.

Ihre Vorteile bei uns:

Pflichtteilsanspruch prüfen oder abwehren?

Wir unterstützen Sie juristisch und strategisch. Jetzt Termin in Augsburg vereinbaren.

Standort und Kontakt

Villa Landauer (Hauptsitz und Postadresse)
Frölichstraße 5
86150 Augsburg (Innenstadt)

Bismarckpalais
Von-der-Tann-Straße 45
86159 Augsburg (Bismarckviertel)

Telefon: +49 821 504710-47
Fax: + 49 821 504710-48
Email: info@schoerg-kanzlei.de

 

Testament erstellen in Augsburg

Als etablierte Kanzlei für Erbrecht in Augsburg kennen wir die lokalen Notargepflogenheiten, Gerichtsstrukturen und steuerlichen Besonderheiten in Bayern. Gerade bei Immobilien, Unternehmen oder familiären Besonderheiten vor Ort lohnt sich eine Beratung, die den regionalen Kontext mitdenkt.