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Inhaberin der Kanzlei, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Frau Nathalie Schörg

Fachanwältin für Erbrecht in Augsburg

Nathalie Schörg

Kanzleiinhaberin · Rechtsanwältin · Fachanwältin für Erbrecht · Testamentsvollstreckerin (AGT) · Mediatorin (IKOM)
 

Tätigkeitsschwerpunkte:

Fachanwältin für Erbrecht in Augsburg

Inhaberin der Kanzlei, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Frau Nathalie Schörg

Nathalie Schörg

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Testamentsvollstreckerin (AGT)
Mediatorin (IKOM)
Kanzleiinhaberin

Tätigkeitsschwerpunkte:

Spezialisierung und Tätigkeit in der Schörg Anwaltskanzlei

Rechtsanwältin Nathalie Schörg ist Gründerin und Inhaberin der ausschließlich auf das Erbrecht spezialisierten Schörg Anwaltskanzlei. Als Fachanwältin für Erbrecht, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und Mediatorin (IKOM) begleitet sie Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen der erbrechtlichen Gestaltung, Vorsorge und Auseinandersetzung. Ihre Arbeitsweise ist geprägt von klarer Struktur, präziser juristischer Analyse und einer verlässlichen Umsetzung individueller Lösungen.

Schwerpunkte im Erbrecht

Nachlassplanung und vorweggenommene Erbfolge

Die geordnete Vermögensnachfolge erfordert eine frühzeitige, rechtlich fundierte Planung. Frau Schörg entwickelt individuelle Nachlasskonzepte, die familiäre Strukturen, steuerliche Rahmenbedingungen und langfristige Vermögensziele berücksichtigen.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
    • Entwicklung rechtssicherer Nachlass- und Übergabestrukturen
    • Gestaltung von lebzeitigen Verfügungen und Übertragungsmodellen
    • Abstimmung komplexer Vermögensstrukturen (Immobilien, Unternehmen, Auslandsvermögen)
    • Konfliktprävention durch rechtlich eindeutige Regelungen

 

Das Ziel ihrer Planung ist stets die Reduzierung späterer Auseinandersetzungen und die klare Ordnung der Vermögensnachfolge im Interesse aller Beteiligten.

Testamentsgestaltung und Gestaltung von Erbverträgen

Ob Testament oder Erbvertrag: Jede Verfügung muss den persönlichen Vorstellungen entsprechen und zugleich rechtlich eindeutig formuliert sein. Frau Schörg entwickelt individuelle Lösungen, die zur familiären Situation und zur Vermögensordnung passen.
Sie prüft bestehende Verfügungen, klärt über Gestaltungsmöglichkeiten auf und formuliert neue Regelungen, wenn sich Lebensumstände ändern. Besondere Aufmerksamkeit gilt komplexen Situationen – etwa bei Patchwork‑Familien, minderjährigen Erben oder Unternehmensvermögen. Durch die sorgfältige rechtliche Ausarbeitung wird gewährleistet, dass der letzte Wille in der gewünschten Form umgesetzt werden kann.

Beratung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Erbengemeinschaften erfordern eine klare Struktur und eine sachlich koordinierte Vorgehensweise.
Frau Schörg unterstützt sowohl einzelne Beteiligte als auch ganze Erbengemeinschaften u. a. bei:
  • Ermittlung, Verwaltung und Bewertung des Nachlassvermögens
  • Klärung von Erbquoten und Ausgleichspflichten
  • Entwicklung tragfähiger Auseinandersetzungslösungen
  • Moderation und rechtliche Begleitung konfliktbelasteter Konstellationen
 
Ihr Fokus liegt auf einer transparenten und geordneten Abwicklung, die alle Beteiligten einbezieht und spätere Streitigkeiten vermeidet.

Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung gehört zu den Aufgaben, die ein hohes Maß an juristischer Sorgfalt und organisatorischer Zuverlässigkeit verlangen. Frau Schörg übernimmt diese Verantwortung als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und sorgt dafür, dass der Wille des Erblassers vollständig und rechtlich korrekt umgesetzt wird. Im Mittelpunkt steht dabei eine geordnete Abwicklung des Nachlasses. Sie stellt sicher, dass Vermögenswerte ermittelt, gesichert und fachgerecht verwaltet werden, bevor sie entsprechend den testamentarischen Vorgaben verteilt werden.

Für die Erben bedeutet dies vor allem Entlastung. Viele Nachlässe sind komplex, sei es durch umfangreiches Vermögen, Immobilienbestand oder unterschiedliche Interessen innerhalb der Familie. Durch die Übernahme der Vollstreckung werden Abläufe klar strukturiert und Konfliktpotenziale reduziert. Frau Schörg legt dabei Wert auf eine transparente Vorgehensweise: Jeder Schritt wird nachvollziehbar dokumentiert, sodass die Beteiligten jederzeit Klarheit über den Stand der Nachlassabwicklung haben.
 
Besondere Erfahrung besteht zudem in Fällen, in denen der Nachlass besondere Anforderungen stellt – beispielsweise bei Unternehmensbeteiligungen, mehreren Immobilien oder Vermögen im Ausland. Hier sorgt eine fachkundige Vollstreckung dafür, dass der Nachlass nicht nur rechtlich richtig, sondern auch praktisch sinnvoll abgewickelt wird. Durch ihre Spezialisierung im Erbrecht und die tägliche Befassung mit erbrechtlichen Fragestellungen verbindet Frau Schörg juristische Präzision mit einer strukturierten, ruhigen Vorgehensweise, die Erben spürbar entlastet und den letzten Willen zuverlässig zur Geltung bringt.

Mitgliedschaften:

So erreichen Sie uns:

Frau Schörg berät sowohl vorsorgend als auch im konkreten Erbfall.
Über das Kontaktformular der Kanzlei können Mandanten unkompliziert einen Termin vereinbaren.

 

Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.