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Erbrecht ist ein sensibles und komplexes Thema, bei dem viele Fragen auftauchen – oft schon lange vor einem Erbfall. Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Testamentserstellung, zur gesetzlichen Erbfolge, zum Pflichtteil, zur Erbschaftssteuer und zur Rolle von Testamentsvollstreckern. Die Antworten sollen Ihnen eine erste Orientierung geben und zeigen, worauf Sie achten sollten.
Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell in Ihrer konkreten Situation.
Ein Testament kann unwirksam sein, wenn es nicht handschriftlich verfasst, nicht datiert oder nicht unterschrieben ist. Auch inhaltliche Unklarheiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften führen häufig zur Unwirksamkeit.
Ja – ein sogenanntes eigenhändiges Testament ist erlaubt, muss aber vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Fehler in der Form oder missverständliche Formulierungen können zu Streit oder Ungültigkeit führen.
Ein wechselbezügliches Testament enthält Verfügungen, bei denen sich Ehepartner gegenseitig binden – z. B. im Berliner Testament. Diese Regelungen sind nach dem Tod des Erstverstorbenen meist nicht mehr abänderbar.
Ein gemeinsames Testament kann sinnvoll sein, bringt aber juristische Bindungen mit sich. Besonders bei komplexen Familienkonstellationen (z. B. Patchwork) sollte die Gestaltung gut durchdacht und rechtlich geprüft sein.
In den meisten Fällen ja. Ein nicht formgerechtes Testament – etwa ohne Unterschrift oder maschinell erstellt – ist in der Regel unwirksam. Nur in Ausnahmefällen kann ein sogenanntes Nottestament wirksam sein.
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie berücksichtigt nahe Angehörige wie Kinder, Ehepartner oder Eltern – oft weicht sie jedoch stark vom tatsächlichen Willen der Erblasserin oder des Erblassers ab.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und dem Wert des Nachlasses. In vielen Fällen liegt der Entwurf unter 250 Euro zzgl. MwSt. Wir besprechen alle Kosten offen und transparent im Vorfeld.
Bei jeder wesentlichen Änderung Ihrer Lebenssituation – z. B. Heirat, Scheidung, Geburt, Immobilienerwerb oder Unternehmensgründung – sollte Ihr Testament überprüft werden.
Ein Testamentsvollstrecker ist hilfreich, wenn der Nachlass komplex ist oder mehrere Erben bestehen. Er sorgt für eine geordnete Umsetzung des letzten Willens – auch bei Konflikten oder Minderjährigen.
Sie haben weitere Fragen? Gerne beraten wir Sie persönlich.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch in Geld, den nahe Angehörige auch dann haben, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Ja, das ist möglich. In der Regel hat das Kind dann aber trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil. Nur bei schweren Ausnahmefällen kann auch dieser entzogen werden.
Eine vollständige Vermeidung ist selten möglich. Es gibt jedoch Möglichkeiten, den Pflichtteil rechtlich zulässig zu gestalten oder zu begrenzen – etwa durch lebzeitige Schenkungen oder Pflichtteilsstrafklauseln.
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Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und berücksichtigt Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister.
Nein, ein Erbe kann ausgeschlagen werden – etwa bei Schulden. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls erfolgen.
Das Nachlassgericht informiert Erben, wenn ein Testament vorliegt. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Ein Erbschein kann Aufschluss geben, wer rechtlich als Erbe gilt.
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Ein Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser bestimmt und sorgt dafür, dass der letzte Wille korrekt umgesetzt wird. Das ist besonders sinnvoll bei mehreren Erben oder komplexen Nachlässen.
Bei größeren Vermögenswerten, Immobilien, Unternehmen oder schwierigen Familienverhältnissen kann eine neutrale und rechtssichere Nachlassabwicklung durch einen Testamentsvollstrecker Streit vermeiden.
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Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erbes ab. Ehepartner und Kinder haben höhere Freibeträge. Eine individuelle Beratung zur Steueroptimierung kann sinnvoll sein.
Ja – das schafft Klarheit, reduziert Streitpotenzial und ermöglicht steuerliche Gestaltungsspielräume. Eine frühzeitige Nachlassplanung ist insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen empfehlenswert.
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